Werkstoffe, Bauteile und Apparate für die Trinkwasserinstallation müssen den einschlägigen Produkt-Normen und Regelwerken
(z. B. DIN/DVGW) entsprechen. Die DIN 50930-6 enthält Vorgaben für die in der Hausinstallation verwendeten Rohrleitungswerkstoffe in Abhängigkeit der Wasserinhaltsstoffe. Die Einsatzbereiche werden im Folgenden unter hygienischen Gesichtspunkten tabellarisch dargestellt:
Einsatz von Rohrleitungswerkstoffen unter hygienischen Aspekt (TrinkwVO 2011) bei Neuinstallation und Instandhaltung
Werkstoff | Wasserwerk Driesch | Wasserwerk Mühlenbusch | Wasserwerk Wickrath | Wasserwerk Fürth | ||||
Kupfer | X | X | X | X | ||||
innen verzinntes Kupfer | X | X | X | X | ||||
nicht rostende Stähle | X | X | X | X | ||||
schmelztauchverzinktes Eisen | - | - | - | - | ||||
Kunststoffe (z. B. PE, PP) | X | X | X | X |
x = zulässig - = nicht zulässig
Das für Ihren Wohnort zuständige Wasserwerk können Sie unter der Darstellung der Wasser-Härtebereiche ermitteln.
Anmerkung:
Verantwortlich für die sach- und fachgerechte Planung und Ausführung der Installation ist der Planer/Installateur (DIN 1988), diesem obliegt, bei der Wahl der Werkstoffe die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen (§ 17 TrinkwVO 2011). Die hygienische Bewertung der Zulässigkeit des Werkstoffs ist folglich nur ein wichtiger Teilaspekt der Auswahlkriterien.
Hinweise zur Materialauswahl für Stände/Wagen sowie Veranstaltungen im Freien können der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss entnommen werden.