Das Bild zeigt Wasserleitungen in Verbindung mit Wasserpumpen

Leitungsanfragen

Im Erdreich liegende Leitungen sind Bestandteil öffentlichen Zwecken dienender Anlagen. Sie können durch Erdarbeiten beschädigt werden. Beschädigungen von Leitungen können Menschenleben gefährden und zu Versorgungsunterbrechungen führen und somit die öffentliche Ver- und Entsorgung stören. 

Bei Beschädigungen von Versorgungsleitungen besteht für die ausführende Person Lebensgefahr. Wer Erdarbeiten in der Nähe von Leitungen ausführt, ist daher verpflichtet, sich vorher über vorhandene Versorgungsleitung beim jeweiligen Versorgungsunternehmen zu informieren.

Vor der Aufnahme der Erdarbeiten im öffentlichen oder privaten Grund ist rechtzeitig durch die bauausführende Firma beim zuständigen Versorgungsunternehmen anzufragen, ob und wo in der Nähe der Arbeitsstelle unterirdische Leitungen liegen. Sind unterirdische Leitungen im Baustellenbereich vorhanden, so muss die bauausführende Firma beim zuständigen Versorgungsunternehmen die erforderlichen Lagepläne einholen. Die Aufnahme der Arbeiten ist den in Betracht kommenden Versorgungsunternehmen rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. In einem Plan muss der relevante Bereich dargestellt werden. Die Kreiswerke haben für die Leitungsanfrage eine zentrale E-Mail-Adresse eingeführt: bauleitplanung@kw-gv.de

Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Planungsunterlagen neuesten Standes vorliegen. Die Anwesenheit eines Beauftragten der Kreiswerke Grevenbroich GmbH an der Baustelle entbindet den Unternehmer nicht von seiner Verantwortung. 

Weitere Details finden Sie in diesem Merkblatt zum Download.