Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien sind nur dann erlaubt, wenn es dadurch zu keinen Belästigungen kommt.
Fahrräder dürfen nur auf den dafür eingerichteten Flächen abgestellt werden. Innerhalb des Strandbades sind Fahrräder nicht erlaubt.
Die Regeln sollen für Sauberkeit und Sicherheit sorgen. Zudem möchten wir dazu beitragen, dass sich unsere Gäste wohlfühlen und den Tag genießen können.
Extra Ermäßigungen für Schüler/Schülerinnen, Studenten/Studentinnen und Rentner gibt es nicht.
Hunde sind im Strandbad nicht gestattet. Ausnahme: Blindenführhunde.
Im öffentlichen Bereich gilt eine behördliche Anleinpflicht.
Ganzkörper-Badeanzüge (z. B. Burkinis) sind erlaubt, sofern diese aus einem geeigneten Material bestehen. Saugfähige Stoffe wie z. B. Baumwolle sind nicht erlaubt, da diese Eure Sicherheit beeinträchtigen können.
Das Mitbringen von Speisen & Getränken ist gestattet, mit Ausnahme von Alkohol. Im Strandbad gibt es jedoch auch einen Imbiss mit Eisverkauf.
Schwimmwesten können bei uns kostenlos ausgeliehen werden. Die Kaution beträgt 20 €. Die Ausgabe erfolgt an der Wachstation.
Beachvolleybälle und Tischtennisschläger (inkl. Ball) können gegen eine kleine Gebühr ausgeliehen werden. Die Kaution beträgt 20 €.
3 Jahre plus das Erwerbsjahr.
Die Zehnerkarte gilt für das Strandbadbad Kaarster See sowie für das Strandbad Strabeach.
Kaltduschen stehen allen kostenlos zur Verfügung. Für Warmwasser fällt eine Gebühr von 50 Cent je 4 Minuten an. Dusch-Coins sind an der Kasse erhältlich.
Im Strandbad Strabeach entwickelt sich seit einigen Jahren das ungefährliche Laichkraut. Es wächst in zwei bis fünf Metern Tiefe und bildet dort dichte Unterwasserwälder. Die Blüten können über die Wasseroberfläche hinausragen. In den dichten Laichkrautwäldern verstecken sich im Sommer scharenweise Jungfische. Gesundheitsgefährdend sind die Pflanzen nicht. Kommt man mit ihnen in Berührung, sollte Ruhe bewahrt und das Laichkraut einfach vom Körper entfernt werden.
Das Strandbad Strabeach wird regelmäßig auf derartige Vorkommen untersucht.
Grundsätzlich: Kinder die schnorchelnd im Wasser liegen sind nicht von bewusstlosen Kindern zu unterscheiden.
Im Schnorchel oder in der Maske können sich Kohlendioxid anstauen, wenn die Atemluft nicht komplett nach draußen abgeleitet wird. Zudem: Durch eingeatmetes Wasser kann es zu einer Verkrampfung der Stimmbänder kommen. Lösen diese sich nicht anschließend durch den Hustenreflex, setzt die Atmung aus. In beiden Fällen können die Betroffenen ohnmächtig werden.
Wasserspielzeuge bieten keinen Schutz vor Ertrinken! Sollte das Kind im Wasser mit dem aufblasbaren Spielzeug umkippen, droht es zu ertrinken. Eltern sollten auf geprüfte Wasserspielzeuge zurückgreifen. Beim Kauf von Schwimmlernhilfen ist unbedingt darauf zu achten, dass diese die Kennzeichnungen EN 13138-1 oder GS tragen. Trotz geprüfter Badeutensilien sind Kinder immer zu beaufsichtigen (elterliche Aufsichtspflicht).
Eltern & Personensorgeberechtigte
Grundsätzlich sind Eltern dafür zuständig zu wissen, wo sich ihre Kinder befinden. In der Pflicht sind aber auch die sogenannten „Personensorgeberechtigten“. Dazu zählen Lehrer, Kindergärtner, Pflegeeltern oder auch Ausbilder. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche keine Schäden erleiden, andere nicht gefährden und anderen keinen Schaden zuführen.
Lehrkräfte & Gruppenleiter/-innen
Für einen reibungslosen und gefahrenfreien Aufenthalt an unseren Strandbädern erwarten wir von Ihnen:
Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter beim Beginn Ihres Besuches. Wir können Ihnen Tipps geben, wie Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können.