Die Kreiswerke Grevenbroich GmbH und der Rhein-Kreis haben mit der Stadt Neuss einen Wasserkonzessionsvertrag geschlossen.

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Bürgermeister Herbert Napp (l.) und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bei der Unterzeichnung des Konzessionsvertrages.

Damit konnten Meinungsverschiedenheiten über die Zahlung einer Konzessionsabgabe für die Nutzung von Straßen und Wegen im Stadtgebiet von Neuss beigelegt werden.
Zwischen der Stadt Neuss und den Kreiswerken Grevenbroich ist im Dezember 2009 ein Konzessionsvertrag hinsichtlich der Wasserversorgung im Neusser Süden abgeschlossen worden. Dieser Vertrag gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 1997 und endet am 31. Dezember 2026. In dem Vertrag ist neben dem Nutzungsrecht der Straßen und Wege im Stadtgebiet durch die Kreiswerke Grevenbroich auch die Zahlung einer gesetzlich festgelegten Konzessionsabgabe für dieses Recht durch die Kreiswerke an die Stadt Neuss geregelt. Da in der Vergangenheit vor der kommunalen Neugliederung und vor Gründung der Kreiswerke Grevenbroich auch der Kreis Neuss mit der Wasserversorgung im Neusser Süden befasst war, bestanden zwischen den Parteien Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesen unterschiedlichen Rechtsverhältnissen, die auch die Gerichte befasst haben. Diese unterschiedlichen Auffassungen sind jetzt beigelegt worden. Neben dem Wasserkonzessionsvertrag wurde auch die Zahlung einer Wasserkonzessionsabgabe für die vergangenen Jahre in Höhe von 6,4 Millionen Euro vereinbart. Diese wurde im Dezember 2009 bereits an die Stadt Neuss überwiesen. Künftig werden die Kreiswerke Grevenbroich aufgrund des Vertrages jährlich an die Stadt Neuss einen - sich am Wasserverbrauch orientierenden - Konzessionsabgabenbetrag abführen.

Kreiswerke Grevenbroich GmbH
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