Kooperationen zum Gewässerschutz
Deutschland verfügt über eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Wasserversorgung, die für die Bundesbürger selbstverständlich ist. Die Trinkwassergewinnung und die Landwirtschaft scheinen sich im ersten Moment zu widersprechen, da beide Nutzer unterschiedliche Ansprüche an den gleichen Raum stellen. Für die Wasserwerke ist es wichtig, eine ausreichende Grundwasserneubildung in hoher Qualität sicherzustellen. Die Landwirtschaft und der Gartenbau hingegen sind auf eine hohe Produktivität ihrer Anbauflächen angewiesen. In den Wassergewinnungsgebieten ist es daher besonders wichtig, dass beide Nutzer partnerschaftlich und kooperativ zusammenarbeiten, um langfristig beide Ziele zu erreichen.
Im Zuge der Qualitätssicherung wird das Wasser in den Einzugsgebieten bereits im Vorfeld der Förderung regelmäßig untersucht. Durch die Kooperationen mit den im Wassereinzugsgebiet ansässigen Landwirtschaftsbetrieben und den Gartenbaubetrieben, wirkt sich diese langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit positiv in den Gewinnungsgebieten aus. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist eine grundwasserschonende Flächenbewirtschaftung. Dabei arbeiten die Kreiswerke Grevenbroich GmbH und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eng zusammen.
Die Kreiswerke Grevenbroich GmbH hat, zusammen mit der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, im Jahr 1993 eine Kooperation mit der Landwirtschaft im Bereich ihrer angrenzenden und miteinander verzahnten Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke Büttgen-Driesch (KW) und Broichhof (SWN) gegründet. In dieser Kooperation sind bis heute 124 Mitglieder vertreten, darunter 43 Betriebe mit gartenbaulichen Kulturen. Um die grundwasserschonende Flächenbewirtschaftung auch für weitere Wassereinzugsgebiete zu nutzen, haben die Kreiswerke Grevenbroich GmbH und die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH im Jahr 1997 eine weitere gemeinsame Kooperation im Bereich der Wasserwerke Allerheiligen, Rosellen, Mühlenbusch, der Kreiswerke Grevenbroich GmbH, und des Wasserwerkes "Im Rheinbogen", der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, gegründet. In dieser Kooperation sind 53 Mitglieder vertreten, darunter 13 Betriebe mit gartenbaulichen Kulturen. Im Bereich des Einzugsgebietes des Wasserwerks Wickrath wurde im Jahr 1999 eine Kooperation mit der Landwirtschaft vereinbart. Der Kooperation gehören 36 Landwirte an. Für die Einzugsgebiete der Wasserwerke Hackenbroich, Tannenbusch und Butzheim wurde zwischen der evd dormagen GmbH, der Currenta GmbH & Co. OHG, Dormagen und der Kreiswerke Grevenbroich GmbH im Jahre 2001 eine weitere Kooperation gegründet. Dieser Kooperation gehören 44 Betriebe an, davon 17 mit gartenbaulichen Kulturen.
Die Kooperationen unternehmen unter anderem Feldberatungen, die während der Vegetation regelmäßig stattfinden. Vor Ort werden aktuelle Informationen zur Düngungs- und Pflanzenschutzmittelanwendung gegeben sowie über anstehende Kulturmaßnahmen diskutiert. In den vergangenen Jahren gab es auch immer wieder Einsammel-Aktionen von Pflanzenschutzmittel-Restbeständen, die aus Gartenbaubetrieben und aus landwirtschaftlichen Betrieben stammten. Diese wurden in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss fachgerecht entsorgt. Es wurden in den verschiedenen Kooperationen Mitgliederversammlungen mit aktuellen und fachlichen Vorträgen veranstaltet.
Jeweils im Frühjahr und im Herbst werden auf einer Vielzahl der Kooperationsflächen Bodenproben gezogen, diese werden auf ihre Nmin- Werte untersucht. Die Ergebnisse dienen der Düngeoptimierung und sind Beratungsgrundlage. Um diese Nmin-Werte so gering wie möglich zu halten, wird insbesondere auf den Anbau von Zwischenfrüchten gesetzt. Die Zwischenfrüchte werden nach der Ernte der Hauptfrucht ausgebracht (vorausgesetzt die Witterung lässt dies zu).
Zwischenfrüchte wie z. B. Phacelia (blaublütig), Senf (gelbblütig), Ölrettich oder Sonnenblumen „knabbern" den Stickstoff aus dem Boden, so dass eine Ausschwemmung ins Grundwasser um ein Vielfaches verringert wird. Dieses ist für den landwirtschaftlichen Betrieb bzw. für den Gartenbaubetrieb ein Mehraufwand und mit entsprechender Arbeit verbunden. Dafür erhalten die Mitgliedsbetriebe einen Zuschuss, der von den Wasserwerksbetreibern zur Verfügung gestellt wird, denn Umweltschutz ist nur möglich, wenn die Betriebe das finanziell verkraften können. Aber wenn beide Seiten davon profitieren - umso besser. Würden diese Ackerflächen nach der Hauptfrucht nicht mit den Zwischenfrüchten bestellt werden, würden sie bis zur kommenden Saison, je nach Fruchtfolge (Wintergetreide etc.), brach liegen bleiben und das Nitrat würde in das Grundwasser eingetragen werden.
Information für Privathaushalte
Wenn auch Sie in Ihrem Haus- oder Gartenbereich Dünge- und Pflanzenschutzmittel einsetzen, ist besonders auf den sachgerechten Einsatz dieser Mittel hinzuweisen (Packungsbeilage unbedingt beachten). Der nicht sachgerechte Einsatz stellt ein großes Problem für den Gewässerschutz dar. Scheinbar wissen die wenigsten Anwender, dass es verboten ist, befestigte Flächen, wie z. B. Garagenauffahrten, Terrassen etc. mit z. B. Unkrautvernichtungsmitteln zu behandeln. Potentielle Risiken liegen auch bei der Befüllung und Säuberung der Rückenspritzen, der ordnungsgemäßen Dosierung sowie im Umgang mit Restmengen.
Restmengen dürfen niemals direkt in die Kanalisation eingebracht oder in der Toilette etc. entsorgt werden.
Bei solchen Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen verhängt werden.
